Das Schiedsamt
Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und vor allem kostensparend aus der Welt zu schaffen.
Aufgabe und Kontakt
Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Schiedsperson des Bezirks Edertal
Peter Maria Heidrich
05623 / 9330173
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Stellvertretende Schiedsperson des Bezirks Edertal
Elisabeth Schäffer-Wokun
05623 / 1509


