Das Schiedsamt

Der Gang zum Schiedsamt ist nicht immer vorgeschrieben, aber oft der schnellste Weg, um Konflikte und Meinungsverschiedenheiten schnell, unbürokratisch und vor allem kostensparend aus der Welt zu schaffen.

Aufgabe und Kontakt

Die Aufgabe des Schiedsamtes – die außergerichtliche Streitschlichtung – nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.

Schiedsperson des Bezirks Edertal

Peter Maria Heidrich 
05623 / 9330173 
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Stellvertretende Schiedsperson des Bezirks Edertal

Elisabeth Schäffer-Wokun 
05623 / 1509

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